Selbstmorde und versuchte Selbstmorde gehören für uns schon fast zum Alltag. Von einem besonderen Fall, der mir in Erinnerung geblieben ist, möchte ich hier berichten.
Die Meldung lautete: Suizidversuch durch Insulin. Bei Eintreffen in einem respektablen Haus am Stadtrand stellte sich folgende Situation dar: Im Wohnzimmer lag eine Dame in den Fünfzigern bewusstlos auf dem Sofa. Vor dem Sofa, zum Teil auf dem Boden und dem Tisch lagen vier Insulinspritzen und ca. 20-30 Fläschchen mit Homöopathika. Neben dem Sofa standen einige Wertsachen, auf einem handgeschriebenen Zettel standen die Worte „Für Euch!“
Wir trafen mit Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeug gleichzeitig ein. Ich kämpfte mich zur Patientin durch, untersuchte diese kurz und begann mit den ersten Maßnahmen. Ein Kollege unterstützte mich, die anderen beiden räumten auf und um, damit wir Platz zum arbeiten hatten.
Ein kurzer Blick genügte: Die Patientin war tief bewusstlos, aber sie atmete noch gut und regelmäßig. Da der Hinweis auf das Insulin eindeutig war, legte ich zügig einen Zugang. Mein Kollege begann, das EKG anzuschließen. Herzfrequenz und Atmung waren erst mal OK. Der Blutzuckerwert war viel zu niedrig. Der Verdacht der Überdosis Insulin bestätigte sich hiermit und ich begann, Glukose zu spritzen. Glukose ist die im Blut vorkommene Zuckerart.
Eine Wirkung dauert ein paar Minuten, so dass wir nun zeit hatten, uns um andere Aufgaben zu kümmern. Der Transport wurde vorbereitet, wir untersuchten die Patientin vollständig und ich schaute mich näher im Zimmer um. Die Verwendung mehrerer Insulinspritzen und das „Abschiedsgeschenk“ waren eindeutige Zeichen eines Suizidversuches.
Eine genaue Dokumentation des Suizidversuchs und der Umstände ist für die spätere medizinische und eventuell juristische Sicherheit notwendig. Daher versuchte ich, möglichst viel Informationen von der Freundin zu erhalten, die unsere Patientin gefunden hat.
Die Patientin war Ärztin, bis sie vor einigen Jahren unfallbedingt arbeitsunfähig wurde. Sie habe seit dem ein chronisches Schmerzsysndrom, mit dem sie überhaupt nicht zurecht käme. Die Freundin würde sich um die Patientin seit einiger Zeit kümmern und auch eine Vollmacht besitzen. An diesem Tage waren beide miteinander verabredet, die Patientin habe aber die Tür nicht geöffnet. Mit ihrem Schlüssel konnte die Freundin in die Wohnung. Sie selbst berichtet von ihrem persönlichen Konflikt: Zwischen akzeptieren des Todeswunsches der Patientin und der Verantwortung, sie sterben zu lassen.
Die Situation war für alle Beteilgten nicht einfach. Für uns hat die Frage die Rechtsprechung schon beantwortet: Wir müssen helfen. Ich hoffte aber ein bißchen für mich, dass die Patientin nicht so wirklich wach wird unterwegs. Sich meinem Konflikt zu stellen, eine eigene Kollegin in dieser Situation zu behandeln, dazu hatte ich auch nicht wirklich eine Motivation.
Tatsächlich wurde unsere Patientin wacher, war aber überhaupt nicht orientiert. Einen deutlichen Widerspruch gab es für mich tatsächlich: Sich mit Insulin umzubringen, ist gar nicht so einfach. Das hätte die Kollegin eigentlich wissen müssen. War sie so verzweifelt?
Depression ist eine anerkannte, zumindest zum Teil therapierbare Krankheit. Sollten Sie selbst Suizidgedanken haben, oder jemanden kennen, der diese hat, bitte holen Sie sich professionelle Hilfe! Und für alle anderen: Stigmatisierung und Ausgrenzung Betroffener hilft nicht, sondern macht die Situation noch schlimmer!
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Traurig. Hilfe holen ist keine Schande